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null SFM-Verordnung über die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren in Zügen und U-Bahnen tritt in Kraft

SFM-Verordnung über die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren in Zügen und U-Bahnen tritt in Kraft

Die Zuggesellschaft Serveis Ferroviaris de Mallorca (SFM) hat eine Verordnung erlassen, die erstmals die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren in Zügen und U-Bahnen erlaubt. Die Verordnung, die am 11. April im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht wurde, ist seit Freitag, den 12. April in Kraft.

Mit dieser Initiative, die vom SFM-Verwaltungsrat am 25. März nach Abschluss der öffentlichen Ausstellung und der im vergangenen Februar eingeleiteten Anhörungsphase endgültig verabschiedet wurde, wird eine Regelung eingeführt, die es den Nutzern erlaubt, mit kleinen Haustieren wie Hunden, Katzen, Frettchen und kleinen Vögeln (kein Geflügel) den Zug und die U-Bahn zu benutzen.

Zu den Maßnahmen der Verordnung gehört, dass Personen, die Züge und U-Bahnen mit Haustieren betreten, nur den letzten Waggon des Zuges benutzen dürfen und dass Hunde ab dem Zugang zu den Einrichtungen der SFM an der Leine und mit einem Maulkorb oder in einem Transportbehälter geführt werden müssen. Katzen, Frettchen und kleine Vögel müssen in speziellen Transportbehältern oder Behältnissen reisen.

Alle Hunde müssen über einen Mikrochip identifizierbar sein. Außerdem wird festgelegt, dass weder exotische Tiere (Reptilien, Spinnen, Insekten usw.) noch Hunde, deren Rasse in der Liste der potenziell gefährlichen Hunde aufgeführt ist, zugelassen sind.

Die Verordnung gestattet, dass Blindenführhunde, die blinde oder sehbehinderte Personen begleiten, Hunde, die für die persönliche Assistenz ausgebildet sind und Menschen mit Behinderungen begleiten, sowie Blindenführhunde, die sich in der Ausbildung befinden und von ihren Führern begleitet werden müssen, ungehinderten Zugang zu Zügen und U-Bahnen haben.

Während des öffentlichen Ausstellungsverfahrens, das im Februar begann und am 8. März endete, gingen bei der staatlichen Eisenbahngesellschaft zwei Einwände ein, von denen einer teilweise akzeptiert wurde. So wird nun vorgegeben, dass weibliche Tiere während der Zeit der Läufigkeit nicht mit Zügen oder U-Bahnen fahren dürfen, wie es die Balearische Tierschutzplattform Plataforma Balear per a la Defensa dels Animals (Baldea) vorgeschlagen hatte. Damit wurde die neue Regelung am 25. März vom SFM-Verwaltungsrat mit einem zusätzlichen Punkt als Reaktion auf die oben vorgebrachte Stellungnahme genehmigt.

Wie bereits zu Beginn der Bearbeitung der neuen Regelung am 8. Februar angekündigt, ist der Transport von Haustieren in Zug und U-Bahn kostenlos. Davon ausgenommen sind Tiere, die aufgrund ihrer Größe keinen Transportbehälter benutzen können und für die ein Fahrschein gelöst werden muss. Alle persönlichen Assistenzhunde (Blindenhunde, für die persönliche Assistenz ausgebildete Hunde und Blindenhunde in der Ausbildung) benötigen keinen Fahrschein.

In Anbetracht des bevorstehenden Inkrafttretens dieser Verordnung empfiehlt die SFM den Nutzern, Stoßzeiten zu meiden, um das Miteinander zwischen Nutzern und Haustieren zu erleichtern, und die Nähe zu anderen Nutzern zu vermeiden, die möglicherweise Angst oder Unbehagen in Gegenwart eines Tieres empfinden. Der Vorschlag sieht vor, dass der Abstand zwischen dem Tierführer und seinem Haustier einen halben Meter nicht überschreiten darf.

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