Das ist nicht notwendig. Der Fahrer oder die Fahrerin ist verpflichtet, an einer Haltestelle anzuhalten, wenn dort Personen warten.
Sie müssen an der Haltestelle warten, an der die von Ihnen gewünschte Linie hält. Wenn Personen an der Haltestelle warten, ist der Fahrer oder die Fahrerin verpflichtet, anzuhalten.
Sie müssen den Halteknopf rechtzeitig drücken, damit der Fahrer oder die Fahrerin den Bus ohne Gefahr anhalten kann.
In der Regel steigt man durch die Vordertür ein. Der Einstieg durch eine andere Tür ist nur gestattet, wenn das Personal des Unternehmens dies ausdrücklich genehmigt.
Sie sollten durch die hinteren Türen aussteigen. Personen mit eingeschränkter Mobilität können nach Rücksprache mit dem Fahrer oder der Fahrerin durch die Vordertür einsteigen.
Das Fahrpersonal darf weder außerhalb der offiziellen Haltestellen anhalten noch die Türen öffnen, sobald das Fahrzeug wieder losgefahren ist.
Beim Einsteigen muss die Reihenfolge der Warteschlange an der Haltestelle eingehalten werden. Taschen, Rucksäcke oder andere Gegenstände können keinen Platz für eine Person in der Warteschlange freihalten. Auch darf man sich keinen Platz reservieren, indem man auf den Sitzbänken an der Haltestelle wartet – außer im Falle von Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Jede Person darf nur einen Sitzplatz belegen. Es ist nicht gestattet, Taschen, Rucksäcke, Transportboxen oder andere Gegenstände auf einen Sitzplatz zu stellen oder Sitzplätze für Personen zu reservieren, die sich noch nicht im Bus befinden.
Ja, sofern der Fahrdienst dies zulässt und das Fahrzeug die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Wenn Sitzplätze frei sind, müssen sich die Fahrgäste hinsetzen. Es ist nicht gestattet, während der Fahrt im Fahrgastraum herumzulaufen. Wenn Sie im Stehen fahren, müssen Sie sich an den dafür vorgesehenen Haltevorrichtungen festhalten. Es ist strengstens verboten, sich auf den Boden oder auf die Stufen des Busses zu setzen.
Ältere Menschen, Menschen mit körperlichen, Seh- oder kognitiven Beeinträchtigungen, Schwangere, Menschen mit Säuglingen im Arm sowie alle Personen, die nicht sicher im Stehen reisen können.
Personen mit eingeschränkter Mobilität haben weiterhin Vorrang auf Sitzplätze, und Personen ohne eingeschränkte Mobilität müssen ihnen ihren Sitzplatz überlassen. Das Fahrpersonal muss dafür sorgen, dass dieses Recht eingehalten wird.
Kinder unter 4 Jahren dürfen ohne Fahrschein und ohne Zahlung des Fahrpreises mitfahren, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, auf dem Schoß oder auf dem Arm der Begleitperson mitreisen und ihr Alter durch ein amtliches Dokument nachgewiesen werden kann.
Das Mindestalter für alleinige Fahrten im TIB-Netz beträgt 12 Jahre. Kinder unter 12 Jahren müssen unter der Aufsicht einer Begleitperson reisen, die sich beim Ein- und Aussteigen nicht vom Kind entfernen darf.
Ja, Sie dürfen ein Haustier – Hunde, Katzen, Frettchen und kleine Vögel (außer Geflügel) – mitnehmen, sofern es in einer geschlossenen Transportbox mit den maximalen Abmessungen von 48 × 35 × 31 Zentimetern reist und für die übrigen Fahrgäste weder eine Gefahr noch eine Belästigung (Geruch, Lärm usw.) für die übrigen Fahrgäste darstellen. Pro Person ist nur eine Transportbox erlaubt, die zu Füßen oder auf den Beinen der begleitenden Person abgestellt werden muss und auf keinen Fall einen Sitzplatz einnehmen darf.
Assistenzhunde sind von der Transportboxpflicht befreit. Der Zugang zum Bus mit einem Assistenzhund ist gestattet, sofern dem Fahrer der von der zuständigen Behörde ausgestellte Ausweis vorgelegt wird, der die persönlichen Daten des Nutzers, die Daten des Hundes und der Ausbildungsstätte sowie ein Foto von beiden enthält. Hier finden Sie alle Informationen zur Rechtsvorschriften für Assistenzhunde.
Gepäckstücke oder Gegenstände müssen in den dafür ausdrücklich vorgesehenen Bereichen im Bus transportiert werden, ohne den Gang oder die Türen zu versperren. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für den Transport seines Gepäcks. Das CTM und die Betreiberunternehmen haften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen des Gepäcks.
Das Handgepäck (Taschen, Rucksäcke, Pakete oder kleine Gegenstände) darf die Maße 55 × 35 × 25 Zentimeter nicht überschreiten und muss unter dem Vordersitz oder im Gepäckfach über dem Sitz verstaut werden.
Zusätzlich zum Handgepäck darf jede Person ein einziges Gepäckstück mitführen. Die Bedingungen für die Beförderung von Gepäckstücken, Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen hängen vom jeweiligen Busmodell ab, mit dem die Fahrt durchgeführt wird.
Sondergepäck, sehr großes oder sperriges Gepäck – wie große Musikinstrumente, Sport- und Freizeitausrüstung, in Kisten oder Taschen transportierte Fahrräder oder Einkaufswagen – darf nur dann im Bus befördert werden, wenn der Fahrer dies je nach verfügbarem Platz und aus betrieblichen Gründen genehmigt.
Nein. Der Transport von Elektrorollern und anderen persönlichen Mobilitätsfahrzeugen (PMV) ist verboten.
Sie haben das Recht, die Reise mit einem Ersatzfahrzeug fortzusetzen. In diesem Fall müssen Sie den Fahrschein im defekten Bus entwerten, müssen jedoch im Ersatzbus keinen Fahrschein kaufen oder entwerten.
Der Zug- und U-Bahn-Verkehr des TIB-Netzes wird von Serveis Ferroviaris de Mallorca (SFM) betrieben, einer öffentlichen Einrichtung, die dem für Mobilität zuständigen Ministerium untersteht.
Nutzer, die bereits über eine Intermodal-Karte verfügen, müssen keine weiteren Schritte unternehmen, da diese Karte für Fahrten mit Zug, U-Bahn, Überlandbus (TIB-Netz) und Stadtbus in Palma (EMT) uneingeschränkt gültig ist und genauso funktioniert wie die neue „Tarjeta Única“.
Alle Informationen finden Sie hier.
In den TIB-Bussen müssen Sie die „Tarjeta Única“/„Tarjeta Intermodal“ sowohl beim Einsteigen als auch beim Aussteigen entwerten. Im Schienennetz muss die Karte beim Betreten und Verlassen der Bahnhöfe entwertet werden.
Wird die Fahrkarte nicht ordnungsgemäß entwertet, wird eine Strafgebühr in Höhe von 0,30 € erhoben und der entsprechende Betrag bis zum Ende der Fahrt in Rechnung gestellt.
In den Bussen der EMT Palma muss die Karte nur beim Einsteigen entwertet werden.
Wenn Sie Inhaber einer „Tarjeta Única“/„Intermodal“-Karte sind, können Sie Ihre Fahrtenhistorie schnell und einfach über den Benutzerbereich „TIB y tú“ herunterladen, sofern Sie bei der Registrierung Ihres Profils in unserer Datenbank eine E-Mail-Adresse angegeben haben.
Eine Anleitung zum Herunterladen finden Sie hier:
Sollten Ihre Daten nicht auf dem neuesten Stand sein, müssen Sie sich an eine TIB-Geschäftsstelle wenden, um sie zu aktualisieren.
Sollten Sie es dennoch nicht herunterladen können, können Sie die Ausstellung des Dokuments nach vorheriger Terminvereinbarung am Intermodalbahnhof von Palma beantragen.
Es handelt sich um die digitale Version der „Tarjeta Única“ oder „Intermodal“, die Sie auf Ihrem Mobilgerät mit sich führen können. Derzeit befindet sie sich in der Testphase.
Derzeit befindet sich die virtuelle „Tarjeta Única“ in der Testphase.
Wir benötigen Ihre Mithilfe, um die Benutzererfahrung zu bewerten und mögliche Verbesserungen zu ermitteln, bevor wir die Funktion allen Nutzern zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Um in die TIB-Busse einzusteigen, muss die Bankkarte so oft entwertet werden, wie die Gruppe Mitglieder hat, wobei die maximale Teilnehmerzahl bei fünf Personen liegt. Beim Aussteigen muss sie hingegen nur einmal entwertet werden.
In den TIB-Bussen müssen Sie die Bankkarte sowohl beim Einsteigen als auch beim Aussteigen entwerten und dabei in beiden Fällen dasselbe Gerät verwenden, sei es die physische Karte, das Mobiltelefon oder die Smartwatch.
Im Schienennetz muss die Karte beim Betreten und Verlassen der Bahnhöfe entwertet werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie umsteigen möchten, müssen Sie während der gesamten Fahrt dasselbe Zahlungsgerät verwenden.
Wird die Fahrkarte nicht ordnungsgemäß entwertet, wird eine Strafgebühr in Höhe von 0,30 € pro Person erhoben und der entsprechende Betrag bis zum Ende der Fahrt in Rechnung gestellt.
In den Bussen der EMT Palma muss die Karte nur beim Einsteigen entwertet werden.
Alle Informationen finden Sie hier.
Die Fahrten werden in den Tagen nach der Fahrt von Ihrem Konto abgebucht.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang automatisch in den frühen Morgenstunden erfolgt und dass dabei mehrere Fahrten in einer einzigen Abbuchung zusammengefasst werden können.
Der Betrag von 20 € kann auf eine Vorautorisierung oder eine Einbuchung durch Ihre Bank zurückzuführen sein, um zu überprüfen, ob die Karte aktiv ist.
In der Regel wird dieser Betrag innerhalb von maximal 14 Tagen automatisch freigegeben, sobald die endgültige Abrechnung der Fahrten erfolgt ist.
Andernfalls müssen Sie sich an Ihre Bank wenden, da diese für die Vorautorisierungen und Einzahlungen zuständig ist.
Sie können diese direkt beim Fahrer in bar bezahlen, wobei Banknoten bis zu 20 Euro akzeptiert werden.
Diese Fahrkarte gilt nur für die gesamte Fahrt auf der Linie, auf der Sie fahren, und erlaubt kein Umsteigen auf andere Linien.
Einrichtungen wie Bildungseinrichtungen, Stadtverwaltungen, Vereine oder andere Gruppen, die als Gruppe mit dem TIB-Netz fahren möchten.
Über das auf der Website verfügbare Formular , wobei der Antrag an das CTM zu richten ist.
Wenn die Fahrt mit dem Bus erfolgt, senden Sie die Anfrage bitte an:
tibreserves@consorcidetransports.com
Wenn die Fahrt mit dem Zug erfolgt, senden Sie die Anfrage bitte an: grups@trensfm.com
Der Antrag muss zwischen 30 und 7 Kalendertagen vor dem Reisetermin gestellt werden.
Die Buchung muss für mindestens 10 und höchstens 50 Personen erfolgen.
Ja. Sie müssen dies dem CTM mitteilen, indem Sie auf die erhaltene Bestätigungs-E-Mail antworten, und zwar mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt.
Dies gilt als Nichterscheinen, und die Einrichtung darf in den folgenden drei Monaten keine neuen Reservierungen vornehmen.
Nein.
Die Bestätigung hängt davon ab, ob zum beantragten Termin ausreichende Ressourcen (Fahrzeuge und Personal) zur Verfügung stehen.
Wenn Sie während einer Fahrt mit Bus, Bahn oder U-Bahn oder in der Halle des Intermodalbahnhofs oder an einem anderen Bahnhof einen Gegenstand vergessen oder verloren haben, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Die zuständigen Mitarbeiter werden sich per E-Mail oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald der Gegenstand gefunden wurde.
Wenn der Betreiber einen Gegenstand findet, der der von Ihnen gemachten Beschreibung entspricht, wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen den Ort und die Uhrzeit der Abholung mitzuteilen.
Gemäß den geltenden Vorschriften werden Fundsachen 10 Kalendertage lang (gerechnet ab dem Tag, an dem die Sache gefunden wurde) in den Räumlichkeiten des Betreibers aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie zum Intermodalen Verkehrsknotenpunkt von Palma gebracht. Wenn Sie den Gegenstand also erst nach Ablauf dieser Frist abholen möchten, müssen Sie sich erneut an den Betreiber wenden, um dessen Standort zu bestätigen.
Für die Aushändigung des Gegenstands müssen Sie unbedingt einen gültigen Ausweis (DNI, NIE oder Reisepass) sowie, sofern möglich, die Referenznummer des Antrags vorlegen.
Falls Sie nicht persönlich erscheinen können und eine dritte Person mit der Abholung beauftragen möchten, müssen Sie dies in der E-Mail angeben, die Ihnen der Betreiber zusendet, und am Tag der Abholung die erforderlichen Unterlagen vorlegen (Personalausweis der vertretenen Person und des Bevollmächtigten sowie die entsprechende Vollmacht).
Ja. Alle Busse sind für Rollstuhlfahrer zugänglich.
Ja, sofern sie die in den geltenden Vorschriften festgelegten Gewichts- und Abmessungsgrenzen einhalten.
Mittels des Ausweises über den Grad der Behinderung oder eines gleichwertigen, vom CTM ausgestellten Dokuments.
Der Fahrer oder die Fahrerin darf lediglich die Gültigkeit und Gültigkeitsdauer des Nachweises überprüfen und darf unter keinen Umständen Auskünfte über die Ursache, die Erkrankung oder den Grund für den Gesundheitszustand des Fahrgastes einholen.
Ja, sofern Sie dies vorher beim Fahrer oder bei der Fahrerin beantragen.
Nein, sofern Sie über die entsprechende, vom CTM ausgestellte Genehmigung verfügen und diese dem Fahrer oder der Fahrerin vorzeigen.
Ausschließlich der Fahrer oder die Fahrerin oder das befugte Personal des Betreiberunternehmens.
Ja. Falls erforderlich, muss das Fahrpersonal entsprechende Hilfe leisten.
Sie müssen diesen sofort freimachen, sobald eine Person im Rollstuhl zusteigt.
Auf dem dafür vorgesehenen Platz, in der angegebenen Position und unter Verwendung der verfügbaren Sicherheitsvorrichtungen.
Nein. Der Fahrer oder die Fahrerin darf während der Fahrt weder abgelenkt werden noch darf ein Gespräch mit ihm oder ihr geführt werden.
Es ist verboten, andere Personen durch Worte oder Gesten zu belästigen oder zu beleidigen. Ebenfalls verboten sind alle Handlungen, die die Fahrzeuge oder die Einrichtung verschmutzen oder beschädigen. Man darf mit den Beinen nicht in den Sitzbereich des Nachbarn eindringen und muss einen respektvollen Tonfall wahren, der die übrigen Fahrgäste nicht stört. Außerdem müssen alle Geräte, die Ton wiedergeben, mit Kopfhörern verwendet werden.
Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug ohne T-Shirt, in Badekleidung oder mit nasser oder verschmutzter Kleidung bzw. Schuhen zu betreten.
Nein. Es ist lediglich erlaubt, Wasser aus einer Flasche mit Schraubverschluss zu trinken.
Ja, sofern sie sich in luftdicht verschlossenen Behältern befinden. Diese dürfen im Fahrzeug nicht geöffnet werden, mit Ausnahme von Wasserflaschen zum Trinken.
Nein. Es ist verboten, den Bus in betrunkenem Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu betreten.
Das Rauchen, Vapen oder der Konsum von Drogen ist sowohl im Bus als auch in der unmittelbaren Nähe der Türen und Fenster verboten.
Nein. Es ist verboten, Abfälle oder Gegenstände im Bus oder durch die Türen oder Fenster hinauszuwerfen.
Nein. Auch das Betteln im Fahrzeuginneren ist verboten.
Nein. Aus Sicherheitsgründen ist dies strengstens verboten.
Nur im Falle eines echten Notfalls. Der Missbrauch ist verboten.
Sie müssen alle Anweisungen, die über Schilder, Beschilderungen, Bildschirme oder Lautsprecher bekannt gegeben werden, beachten und befolgen.
Ja. Auf Verlangen des autorisierten Personals oder der zuständigen Mitarbeiter müssen Sie sowohl Ihren Fahrschein als auch einen Ausweis vorzeigen.
Ja. Die Anweisungen des Fahrpersonals, des Personals des Betreibers sowie des Informations- oder Sicherheitsdienstes sind unbedingt zu befolgen.
Sie müssen mit dem Personal und den Behörden in jeder erforderlichen Hinsicht zusammenarbeiten.
Auf der TIB-Website können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort Ihrer Wahl in Ihren Benutzerbereich einloggen, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse bereits bei der Registrierung Ihres Profils in unserer Datenbank angegeben haben.
Falls Ihre Daten nicht auf dem neuesten Stand sind oder Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, müssen Sie sich an eine TIB-Geschäftsstelle wenden, damit wir die Verknüpfung vornehmen können.
Sie können den Kontostand Ihres Guthabens einsehen, die Bewegungsverläufe Ihrer Karte herunterladen, Ihre Lieblingslinien und -haltestellen markieren, um Benachrichtigungen und Verkehrsmeldungen zu erhalten, sowie den Status Ihrer Reklamationen einsehen.
Um eine Beschwerde oder einen Vorschlag einzureichen, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen.
Wenn Sie eine Rechnung wünschen, müssen Sie diese persönlich in einer TIB-Geschäftsstelle oder online über das elektronische Register beantragen, wobei der Antrag an die Stelle A04013575 – Consorcio de Transportes de Mallorca – zu richten ist.
Bei Einzelfahrkarten müssen Sie die Originale per Post an folgende Adresse senden:
Consorcio de Transportes de Mallorca
Carrer d'Eusebi Estada, 28 07004 Palma
Sie müssen einen Antrag stellen, in dem Sie das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls angeben und alle erforderlichen Unterlagen (Kopie des Einzelfahrscheins, Kontoauszug usw.) beifügen.
Sie müssen einen Antrag stellen, in dem Sie die Linie, auf der Sie gefahren sind, sowie Datum und Uhrzeit des Unfalls angeben.
Außerdem müssen Sie eine beidseitige Kopie Ihres gültigen Personalausweises, Ihrer NIE-Nummer oder Ihres Reisepasses, ein ärztliches Attest und einen Reisebeleg beifügen.
Wenn Sie Inhaber einer „Tarjeta Única“/„Intermodal“-Karte sind, müssen Sie dies lediglich angeben.
Wenn Sie mit einer Bankkarte gereist sind, müssen Sie die ersten sechs und die letzten vier Ziffern der Karte angeben. Wenn Sie das Ticket mit einem mobilen Gerät wie einem Smartphone oder einer Smartwatch entwertet haben, müssen Sie die Gerätenummer angeben, die in der Zahlungs-App von Google, Apple oder Samsung aufgeführt ist.
Wenn Sie eine Einzelfahrkarte gekauft haben, müssen Sie eine Kopie davon beifügen.
Verkehrsunfälle zwischen einem Privatfahrzeug und einem TIB-Bus müssen direkt zwischen Ihrer Versicherung und dem Betreiberunternehmen geregelt werden.
Wenn Sie einen Schaden melden, stellen wir Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung.
